Das neue Arbeitsgesetzbuch ermöglicht die Anwendung mehrerer untypischer Beschäftigungsformen zur gleichen Zeit, so kann der Verleiher bei einer Arbeitnehmerüberlassung seinen Partnern Arbeitnehmer auch gemäß den Regeln der „vereinfachten Beschäftigung“ bereitstellen.
Dadurch bieten wir Ihnen eine Möglichkeit, die die Vorteile der Gelegenheitsbeschäftigung und die der Zeitarbeit in sich vereinigt und gilt somit als eine besonders flexible und kosteneffiziente Lösung für den täglich veränderlichen Arbeitskräftebedarf in der Fertigung/Produktion und Logistik.